AGB
von Angela Loose | Web.Konzeption.Design Horst-Schulmann-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“ genannt).
§1 Allgemeines
(1) Angela Loose bietet Leistungen einer Internet-Agentur an, insbesondere Webdesign, Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing.
(2) Angela Loose erbringt sämtliche Arbeiten und Lieferungen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
§2 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
(1) Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form an die Auftragnehmerin oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
(2) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Auftragsannahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Einer Annahme kommt es gleich wenn die Auftragnehmerin mit der vertragsgemäßen Ausführung beginnt und den Kunden hierüber in Kenntnis setzte.
(3) Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden die Arbeiten grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet.
(4) Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen oder zusätzliche Arbeiten, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind trägt er die sich daraus ergebenden Mehrkosten und das Honorar wird den entsprechenden neuen Bedingungen angepasst. Sollte der Auftraggeber nach Zustandekommen des Vertrages am Auftrag Änderungen größeren Umfangs vornehmen, ist die Auftragnehmerin berechtigt den Auftrag nachträglich abzulehnen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet die bereits erbrachten Arbeiten zu bezahlen.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.
(6) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Nach erstmaliger Einsichtnahme in den fertigen Entwurf kann eine Nachbesserung oder Änderung kostenlos erbeten werden. Darüber hinausführende Änderungen bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwandes.
(7) Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Vergütung für die bereits erbrachten Arbeiten, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen in Rechnung zu stellen.
(8) Wenn die Ausführungen bzw. der Beginn und die Weiterführung der Arbeiten aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat unmöglich gemacht werden oder trotz Setzung einer angemessenen Frist verzögert werden oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind ist die Auftragnehmerin jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist auch dann der Fall, wenn Rechnungen (auch Teilzahlungsrechnungen) nicht pünktlich beglichen werden. Der Rücktritt kann aus diesen Gründen ebenso hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Dienstleistung erklärt werden.
(9) Preise und Angebote sind für zukünftige Aufträge unverbindlich und können angepasst werden.
§3 Preise und Zahlungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben und insofern der Auftraggeber seinen Sitz im Inland hat handelt es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
(3) Bei Honoraren über 1000,- Euro ist die Auftragnehmerin berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50% der Leistung, ein Drittel nach Fertigstellung.
(4) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei kundenseitigem Projektstillstand von mehr als zwei Monaten eine Abschlagszahlung in Höhe des bisher entstandenen Aufwands zu berechnen.
(5) Soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich nicht anders vorgesehen sind die Vergütungsansprüche mit Rechnungseingang beim Kunden fällig und innerhalb von zehn Tagen ab Eintritt der Fälligkeit vom Kunden zu erfüllen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, vertragliche Leistungen gegenüber dem säumigen Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
§4 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich die Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Arbeiten zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere, die zur Erbringung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien (z.B. Bilder, Ton, Texte, Videos, Signets, Vertrags- und Zugangsdaten, Google Places Pin, Angaben zum Geschäftssitz etc.) innerhalb von einer Woche und in jeweils web-üblicher, digitaler Form bereitzustellen. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt mit dem Beginn der Leistungserbringung zuzuwarten bis der Kunde seine oben benannten vertragliche Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Dadurch bedingte Verzögerungen im Projekt obliegen der Verantwortung des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet die vertraglichen Leistungen unverzüglich, spätestens binnen einer Abnahmefrist von 2 Wochen abzunehmen, sofern die Leistung mangelfrei erbracht wurde oder keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§5 Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass rechtswirksame Erklärungen und Datentausch beider Vertragsteile (insbesondere Vertragsschluss, Kündigungen, Rechnungen etc.) auch über E-Mail stattfinden können und zwar in Kenntnis der Risiken einer Übermittlung per Internet.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden von der Auftragnehmerin E-Mails zu erhalten, die auf neue Produkte, Neuerungen oder Aktionen hinweisen.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/ oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/ oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen oder die Übermittlung an Vertragspartner notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können.
§6 Haftung, Verantwortung und Gewährleistung
(1) Die Auftragnehmerin versichert dem Auftraggeber, dass erstellte Skripte zum Zeitpunkt der Übergabe keine ihr bekannten Fehlfunktionen aufweisen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bisher nicht berücksichtigte Sonderfälle auftreten, die zu Fehlfunktionen führen. Zur Ausführung der Skripte werden weiterhin Dienste von Dritten in Anspruch genommen. Für Schäden durch Einsatz, Nutzung oder Ausfälle von Skripten kann daher allgemein keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen werden.
(2) Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die von ihm programmierten Webseiten auf den Browsern „Firefox“, „Microsoft Internet Explorer“ und „Safari“ in der bei Programmierung der Webseiten jeweils aktuellen Version frei von wesentlichen Mängeln funktionieren. Dass die Webseiten von anderen Browsern bzw. veralteter (nicht standardmäßiger) Soft- und Hardware dargestellt werden können wird nicht gewährleistet.
(3) Bei mangelhafter Leistung, verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur kostenlosen Nachbesserung im Rahmen der ihr eigenen technischen und fähigkeitsbezogenen Möglichkeiten. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Danach gilt die Leistung oder das Werk als mangelfrei abgenommen. Die Auftragnehmerin kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist Sie zur Rückerstattung gegebenenfalls erhaltener Abschlagszahlungen, jedoch nicht zur Einlösung weiteren Schadensersatzes verpflichtet.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betrieb von Webseiten und/ oder Profilen in sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbefolgung zivil- und strafrechtliche Folgen haben kann. Insbesondere zu beachten sind Informationspflichten und Prüfpflichten zur Wahrung von Urheber, – Kennzeichnung,- und Persönlichkeitsrechten Dritter. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet die nach Maßgabe dieses Vertrages zu erbringende Leistung auf rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Sie übernimmt keinerlei Haftung für rechtliche Übertretungen, welche sich aufgrund des vom Auftraggeber gewünschten Umfangs der Arbeiten ergeben können. Die Verantwortung für den Betrieb (Inhalt wie Texte und Bilder, Angebot und Domain) einer Webseite oder Marketinganwendung, sowie deren Wirkung in der Öffentlichkeit und dem damit verbundenen Geschäftserfolg liegen allein beim Kunden.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Kunde gegenüber Dritten für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin erstellten oder modifizierten Webseiten und/ oder Profilen als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes (§5 TGM) und redaktionell im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags (§ 55 RStV) verantwortlich.
(6) Bei allen Gestaltungselementen (z. B. Signets, Fotos, Illustrationen), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(7) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler an Daten die nach Datenübertragung auf dem Systems des Auftraggebers oder des Providers entstehen oder solche, die aufgrund von vom Kunden selbst vorgenommen Änderungen beruhen. Mit der Freigabe der Daten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
(8) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber gibt hierzu im Rahmen der Angebotsannahme seine Zustimmung. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Reklamationen an Arbeiten Dritter, zu deren Beschaffung die Auftragnehmerin lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist, liegen nicht in ihrer Verantwortung.
(9) Sollte die Auftragnehmerin aufgrund von Lieferproblemen bzw. Konkurs eines ihrer Partnerunternehmen nicht in der Lage sein, bestellte Leistungen an ihre Kunden weiterzugeben bzw. Dienste zur Verfügung zu stellen, so kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) An sämtlichen im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der Auftragnehmerin erstellten Webseiten und sonstigen Werken und Entwürfen (z.B. Bilder, Texte, Ton und Film) steht die Auftragnehmerin das Urheberrecht zu. Die Werke dürfen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis weder im Original noch im Rahmen einer Vervielfältigung verändert werden. Das gilt auch dann wenn die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, überträgt die Auftragnehmerin mit der vollständigen Bezahlung der vertraglich geschuldeten fälligen Vergütung dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie kann auf allen Medien in geeigneter Weise auf Angela Loose / Urheber hinweisen. Der Urheberhinweis kann sowohl aus einem Verweis (Link) zur Webseite von Angela Loose und/ oder der Einbindung des Logos von Angela Loose bestehen. Der Auftraggeber erklärt sich, auch für den Fall, dass das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bereit, dass die Auftragnehmerin die für ihn erstellten Werke wie z.B. Grafiken, Webseiten, Marketingprojekte ausstellen oder als Nachweis und als Referenz zu Werbezwecken verwenden kann. Die Tätigkeit für einen Kunden kann in eigenen Werbeaktionen erwähnt oder in der Presse veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, die von ihr entwickelten Werke auf ihrer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben.
(3) Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt diese, in welcher Form auch immer, weiter zu nutzen. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Entwürfe, Daten und Unterlagen sind unverzügliche zu vernichten und/ oder an die Auftragnehmerin zurückzugeben. Kopien von Daten sind zu löschen.
(4) Zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die vom Kunden zur Erstellung des Endproduktes hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Auftragnehmerin ist zur Aufbewahrung der von ihr erstellten Zwischenprodukte nicht verpflichtet. Hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung weitergegeben und/ oder geändert werden.
(6) Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragsnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen (z.B. durch eine Übertragung der Daten auf den Kundenserver oder den Server dessen Providers) hinaus archiviert.
(7) Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Erst nach vollständigen Bezahlung der vertraglich geschuldeten fälligen Vergütung durch den Auftraggeber gehen die erforderlichen Nutzungsrechte auf diesen über.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt am Main.
(2) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.